Ja! Für den Kindertag ist ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt, Sie dürfen Ihr Geschäft von 13:00 bis 18:00 Uhr für den Verkauf öffnen.
Einzelhändler und Gewerbetreibende
Mit dem Kindertag wollen wir – neben Spiel und Spaß – eine Belebung in Dülken erzielen und den Einzelhändlern am Ort die Möglichkeit geben, auf ihr Angebot hinzuweisen. Im Gegenzug freuen wir uns darüber, wenn Sie den Kindertag mit einer Spielstation / einem passenden Angebot bereichern.
Fragen und Antworten
Ich möchte die Fläche vor meinem Geschäft selbst nutzen. Wie funktioniert das?
Mit dem Kindertag wollen wir – neben Spiel und Spaß – eine Belebung in Dülken erreichen und den Einzelhändlern am Ort die Möglichkeit geben, auf ihr Angebot hinzuweisen. Im Gegenzug freuen wir uns darüber, wenn Sie den Kindertag mit einer Spielstation / einem passenden Angebot bereichern. Das meint:
Sie betreiben vor Ihrem Geschäft eine Spielstation gegen Dülkentaler oder kostenfrei. Damit unterstützen Sie aktiv den Gedanken des Kindertags und tragen zu einem lebendigen Marktgeschehen bei. Wenn Ihr Angebot gegen Dülkentaler erfolgt, gehen diese als Spende an die Organisatoren, sie können das Angebot aber auch kostenfrei gestalten.
Hiervon unbenommen können Sie die Fläche zusätzlich auch für die Präsentation / den Verkauf Ihrer Waren (gegen Bargeld) nutzen.
Kann ich vor bzw. in meinem Geschäft Dülkentaler einnehmen?
Sie können vor Ihrem Geschäft eine Spielstation / ein Angebot gegen Dülkentaler oder kostenfrei gestalten. Wenn Ihr Angebot gegen Dülkentaler erfolgt, gehen diese als Spende an die Organisatoren.
Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in ihren Räumlichkeiten kann aus rechtlichen Gründen nicht in das System des Dülkentalers eingebunden werden und nur gegen Bargeld erfolgen. Wir würden uns freuen, wenn Sie hiervon Gebrauch machen und ein passendes Angebot zum Kindertag entwerfen.
Kann ich eine Gebühr für meine Spielstation erheben?
Gewerbetreibende vor Ort in der Aktionsfläche (Dülkener Altstadt), die sich mit einer Spielstation am Kindertag beteiligen, ist es gestattet Kleingebühren für den eingesetzten Materialaufwand am Spielangebot zu erheben. Die Gebühr wird nicht durch eingenommene Dülkentaler bzw. den Veranstalter abgegolten, sondern von den Gewerbetreibenden an den Spielstationen selbst erhoben.
Kann ich mich mit meinem Geschäft auf der Aktionsfläche präsentieren?
Die Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Kindertag ist, dass Sie eine Spielstation / ein Angebot gestalten und dieses mit dem Dülkentaler bezahlt werden kann oder kostenfrei ist. Wenn Sie an Ihrem Stand zusätzlich Waren präsentieren oder zum Verkauf anbieten wollen, ist dies gegen Bargeld möglich. Unabhängig von den Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag (Geschäftsöffnung von 13 – 18 Uhr) haben Sie dabei die Möglichkeit, Waren an einem Stand in der Innenstadt über die gesamte Aktionszeit (11 – 18 Uhr) anzubieten. Ausgenommen ist hiervon der Verkauf von Speisen und Getränken. Dies soll ausschließlich durch die ortsansässige Gastronomie bzw. an den Versorgungsstationen erfolgen. Außerdem dürfen Händler, deren Geschäft nicht in der Zone des Verkaufsoffenen Sonntags in Dülken liegt, keine Waren verkaufen.
Kann ich ein Fahrgeschäft / einen Verkaufsstand auf dem Kindertag betreiben?
Jein. Der Betrieb von rein kommerziellen Angebot (wie z.B. Fahrgeschäften, Reisegastronomie, Produktverkauf oder Werbung) ist mit der gemeinnützigen Ausrichtung der Stiftung Fundación für Kinder als durchführende Organisation rechtlich wie auch ideologisch nicht miteinander vereinbar.
Die Voraussetzung für eine Teilnahme am Kindertag ist die Gestaltung eines Angebots / einer Spielstation gegen Dülkentaler zugunsten der Organisation und gemeinnützigen Ausrichtung des Kindertags.
Gewerbetreibende aus dem Bereich der Aktionsfläche (Altstadt Dülken) haben zudem die Möglichkeit, neben der Gestaltung eines Angebots / einer Spielstation gegen Dülkentaler zusätzlich ihre Waren und Angebote gegen Bargeld anzubieten (Standortmarketing).
Ich bin Dienstleister oder Gewerbetreibender von außerhalb. Kann ich mich am Kindertag beteiligen?
Spielstationen und Aktionsstände mit gewerblichem Charakter sind ausschließlich den stationären Händlern und Dienstleistern mit Standort in der Aktionsfläche (Dülkener Altstadt) vorbehalten. Wenn Sie sich als professioneller Dienstleister von außerhalb am Kindertag beteiligen möchten, kann dies nur mit einer unentgeltlichen Spielstation geschehen – die eingenommenen Dülkentaler gehen in diesem Fall in voller Höhe als Spende an den Veranstalter.
Wie und wann kann ich mich melden, wenn ich mitmachen möchte?
Sie finden unten auf dieser Seite ein Anmeldeformular, welches wir Ihnen für eine schnelle und unkomplizierte Anmeldung zur Verfügung stellen. Hier können Sie Ihre Angaben eintragen und uns diese zusenden. Bitte lassen Sie uns Ihre Anmeldung für die weitere Planung bis spätestens 31.5.2027 zukommen.
Können wir uns mit einer Musik- oder Tanzvorführung präsentieren?
Jein. Wir haben als Veranstalter keine generelle Vereinbarung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zum Kindertag. Für eine Musik- oder Tanzdarbietung müssen für die anfallenden GEMA-Gebühren individuelle Lösungen, in Abhängigkeit zu Ihrem Vorhaben, gefunden werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an!
Wann wird meine Teilnahme verbindlich?
Der Dülkener Kindertag ist eine Veranstaltung mit einer über 30-jährigen Tradition. Wir wollen den gemeinnützigen Vereinen und Gruppen aus Dülken hier die Möglichkeit geben, sich aktiv ins Geschehen einzubringen und ihr eigenes Angebot und ganzjähriges Engagement vor Ort zu bewerben.
Wir behalten uns vor, Bewerbungen abzulehnen, wenn diese nicht in die Zielsetzung passen oder bei Dopplungen bereits abgedeckt sind. Für die verbindliche Teilnahme erhalten Sie durch uns eine schriftliche Bestätigung.
